Die gleiche Kreuzung, aber aus Richtung Gemeindeteil Wittmannsdorf:
Für die Landesgartenschau 2000 wurde hier ein Fußweg zu einem getrennten Fuß- und Radweg u.a. mit Fördermitteln ausgebaut. Mitten auf diesem Weg steht diese Wegweisertafel. Einige Zeit später wurde die Beschilderung des Fußweges verändert und zu einem Weg für Fußgänger über die gesamte Breite gemacht.
Trotzdem wurde von einem jugendlichen Radfahrer nach der Änderung der Fußweg genutzt und fuhr gegen den Haltemast der Hinweistafel. Resultat: Querschnittslähmung!
Die Stadt sagt: war ja verboten! Meiner Meinung nach ist diese Fest- stellung zu einfach. Warum können sich so einen breiten, neu angelegten Weg nicht Fußgänger und Radfahrer teilen?
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